Wissenswertes zur Abgeltungssteuer
Zum 01.01.2009 wird in Deutschland die Abgeltungssteuer eingeführt. Grundsätzlich greifen diese neuen Regelungen dann für alle Einkünfte aus Kapitalvermögen. Insbesondere zählen hierzu Zinserträge und Dividenden, aber auch Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften von Wertpapieren unterliegen in Zukunft der Abgeltungssteuer. Ziel soll sein die Besteuerung diverser Kapitalerträge zu vereinheitlichen. Die Höhe der Abgeltungssteuer liegt pauschal bei 25 %.
Bei der Abgeltungssteuer handelt es sich um eine so genannte Quellensteuer. Das heißt die Steuer wird bereits an der Quelle abgezogen. Dort werden auch der anfallende Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls die Kirchensteuer einbehalten. Dies hat zur Folge, dass mit dem Abzug der Abgeltungssteuer, die auf diese Einkünfte zu entrichtende Einkommessteuer des Anlegers abgegolten wird. Folglich müssen diese Einkünfte dann nicht mehr in der Einkommenssteuererklärung angegeben werden.
Nun stellt sich die Frage, wie genau sich die Einführung der Abgeltungssteuer auf die netto Erträge verschiedener Fondsarten auswirken wird.
Grundsätzlich kann man sagen, dass die neuen Regelungen sich positiv für Anleger mit einem individuellen Einkommenssteuersatz von über 25 % auswirken, die Ihr Geld in offenen Immobilien-, Geldmarkt- und/oder Rentenfonds angelegen werden. Denn aktuell unterliegen Zinseinkünfte sowie Mieteinnahmen der vollen Besteuerung zum individuellen Einkommenssteuersatz. Im Gegensatz zu Aktienfonds, deren Rendite größtenteils aus Kurszuwächsen erwächst, die bis dato nach Ablauf der einjährigen Spekulationsfrist steuerfrei zu vereinnahmen sind. Da Aktienfonds auch unter Berücksichtigung der anstehenden Besteuerung langfristig die höchsten Renditen versprechen, sollten Anleger langfristige Engagements in Aktienfonds noch vor dem 31. 12. 2008 in Angriff nehmen. Bestehende Depots sollten unter Berücksichtigung von Rendite und Risikoverhältnissen überprüft und gegebenenfalls noch vor dem Jahreswechsel nachjustiert oder neu strukturiert werden.